Sie dürfen von uns eine fundierte Einschätzung der Erfolgsaussichten erwarten. Macht es tatsächlich keinen Sinn in Ihrer Sache vorzugehen, raten wir Ihnen hiervon ab. Sind wir vom Erfolg überzeugt, begründen wir dies anhand der aktuellen Rechtslage.
Verjährung: Unterschätzen Sie nicht das Risiko der Verjährung Ihrer Ansprüche! Je länger Sie zögern kompetenten Rat einzuholen, desto höher ist das Risiko, dass wir Ihnen mangels Erfolgsaussichten von einer Klage abraten müssen. Jeder „wohlgemeinte“ kostenlose Rat von Leuten, die angeblich nur Ihr Bestes wollen, kann teuer werden.
Unsere Kosten sind abhängig von der Höhe der Verantwortung und des Arbeitsaufwandes für uns. Grundsätzlich informieren wir Sie hierüber vor Mandatierung. Rechtschutzanfragen sind kostenfrei.
Erfolgshonorar heißt nicht, dass kein Kostenrisiko für Sie besteht. Es bedeutet lediglich, dass in Ausnahmefällen unser Honorar in Abhängigkeit von Erfolg oder Misserfolg erhöht oder herabgesetzt werden kann.
Selbst wenn Sie bereits bei Ihrer Versicherung vergeblich um Deckungsschutz anfragten, sollten wir über deren Ablehnungsgründe sprechen. Es gibt Versicherer, bei denen Kundenfreundlichkeit ein Fremdwort ist. Wir kennen auf fast jede Ausrede ein Gegenargument. Auch aufgelöste Rechtschutzversicherungsverträge können weiterhelfen.
Empfiehlt der Rechtschutzversicherer einen Anwalt, dann hat dies nichts mit dessen besonderer Eignung für Ihren Fall zu tun. Dieser Anwalt hat sich den Bedingungen des Versicherers unterworfen kostengünstiger, das heist zugunsten des Versicherers, als andere frei ausgewählte Anwälte zu arbeiten. Wir meinen, Sie sollten selbst entscheiden können, wer Sie vertritt.
Es hat schon seinen Grund, weswegen grundsätzlich nur Rechtsanwälte Rechtsberatungen durchführen dürfen. Denn nur diesen ist es gesetzlich verboten, widerstreitende Interessen zu vertreten. Denn die Gefahr bei Interessenkonflikten besteht, dass diese unerkannt zu Vermögensschäden führen.
Das Grundrecht auf freie Anwaltswahl wird zudem eingeschränkt, wenn Interessengemeinschaften ihre „Kooperationsanwälte“ den Mitgliedern präsentieren, mit denen sie schon „Jahrzehnte“ erfolgreich für die Anleger “kämpfen“. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass in den Vorständen dieser Gruppierungen gefeuerte Bank- oder existenzbedrohte Anlageberater wieder auftauchen.
Eine Bündelung von gleichgerichteten Interessen und Informationen ergibt sich bei einem Anwalt automatisch, weil es ihm verboten ist widerstreitende rechtliche Interessen zu vertreten.
Sie klagen nicht allein, wenn Sie uns beauftragen. Eine Klage wird nicht dadurch besser, dass daneben noch andere Anleger mit vergleichbaren Argumenten klagen – gute Argumente bleiben gut, schlechte bleiben schlecht. Die „Schlagkraft“ (Wirtshaus, Bierzelt & Co.?) Ihrer Klage wird nicht durch die Anzahl der Kläger erhöht, sondern durch die Qualität der Argumente – dafür bezahlen Sie uns!
Sammelklagen werden dann eingereicht, wenn sie rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll sind. Denn jederzeit besteht das Risiko, dass solche Verfahren aufgetrennt werden in viele Einzelverfahren mit höheren Kostenrisiken. So etwas hätten Sie sich dann von Anfang an sparen können.
Das Bank – und Kapitalmarktrecht sowie das Versicherungsrecht sind sehr spezielle Rechtsmaterien, welche ständigen Änderungen durch Gesetzgeber und Gerichte unterworfen sind. Um diese Materie beherrschen zu können, bedarf es ständiger Fort- und Weiterbildungen. Dadurch können hochwertige Dienstleistungen angeboten werden. Gleiches gilt schon lange in der Ärzteschaft und deren Spezialisierungen sind für jeden selbstverständlich. Wer Zahnschmerzen hat geht zum Zahnarzt und nicht zum Augenarzt…. einen einfachen Schnupfen bekommt jeder Arzt behandelt…
Alle uns übermittelten personenbezogenen Daten werden vertrauensvoll behandelt und nicht nach außen getragen oder an Adresshändler weitergegeben. Das gilt für Mandanten sowieso, aber auch für Nichtmandanten.
Wir sind rund um die Uhr für Sie per E-Mail oder Fax erreichbar. Fernmündliche oder persönliche Besprechungen werden Ihnen so schnell, wie möglich, ermöglichen. Wir vertreten seit Jahren Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet vor jedem Amts-, Land- oder Oberlandesgericht und dem Kammergericht.
Die meisten Verfahren werden schon nach einem halben Jahr mündlich verhandelt. An diesem Tag kann schon eine Entscheidung gefunden werden.