Doppelerfolg vor dem LG Dresden: Anleger der V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG obsiegen gegen Gründungsgesellschafter des Fonds in Az. 9 O 2006/18 und 9 O 1241/18 Die Kläger trugen vor, sie wollten in eine sichere Anlage Geld anlegen, da die aufgelösten Lebensversicherungen die einzige Altersvorsorge gewesen sei. Ein Risiko der Fondsbeteiligung sei von