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Aktionärsanwalt - Jens Reime - Der Anwalt für Aktionäre die sich betrogen fühlen.

Ihre Rechte und Pflichten als Aktionär

J. Reime - Anwaltskanzlei für Aktionäre

Die Rechte und Pflichten als Aktionär:

Rechte:

  • 12 AktG ein Stimmrecht je Aktie, sofern dies z. B. bei Vorzugsaktien nicht ausgeschlossen wurde,
  • Mitteilungspflichten bei Beteiligungsabsicht (§§ 20 f. AktG) an den Aktionär,
  • Recht zur Teilnahme an der ╺Hauptversammlung (§ 54 f. AktG, §§ 118 f. AktG)
  • Recht auf einen Gewinnanteil (§§ 60 f. AktG),
  • Stimmrechte gemäß §§ 118 f. AktG,
  • Bezugsrecht gemäß § 186 AktG
  • Recht am Anteil des Liquidationserlöses bei Auflösung des Unternehmens (§§ 262 f. AktG).

Zu den Pflichten gehören die Pflicht zur Einlage und die in den Satzungen definierten Nebenpflichten.