Die Rechte und Pflichten als Aktionär:
Rechte:
- 12 AktG ein Stimmrecht je Aktie, sofern dies z. B. bei Vorzugsaktien nicht ausgeschlossen wurde,
- Mitteilungspflichten bei Beteiligungsabsicht (§§ 20 f. AktG) an den Aktionär,
- Recht zur Teilnahme an der ╺Hauptversammlung (§ 54 f. AktG, §§ 118 f. AktG)
- Recht auf einen Gewinnanteil (§§ 60 f. AktG),
- Stimmrechte gemäß §§ 118 f. AktG,
- Bezugsrecht gemäß § 186 AktG
- Recht am Anteil des Liquidationserlöses bei Auflösung des Unternehmens (§§ 262 f. AktG).
Zu den Pflichten gehören die Pflicht zur Einlage und die in den Satzungen definierten Nebenpflichten.