Insidergeschäfte Insiderinformationen zu nutzen ist verboten und strafbar. Ein Insider weiß nach (§13 WpHG) von nicht öffentlich bekannten Umständen rund um börsennotierte Unternehmen, die sich erheblich auf den Preis auswirken können – etwa weil er aufgrund seines Berufs an diese Insiderinformation gelangt ist. Nach dem Wertpapierhandelsgesetz ist ein Insider derjenige, der am Kapital eines Unternehmens